Die neue Maschinenrichtlinie – Was Maschinenbauunternehmen bezüglich technischer Dokumentation beachten müssen

Am 29.12.2009 ist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft getreten. Bereits seit 1995 galt für Maschinenhersteller eine besondere Dokumentationspflicht, die sich mit der neuen Maschinenrichtlinie nochmals erhöht.

Risikobeurteilung

Die Gefahrenanalyse ist nun einer umfassenderen Risikobeurteilung gewichen. Diese verfolgt konsequent einen iterativen Ansatz zur Risikominimierung:

  • Grenzen und bestimmungsgemäßen Einsatz der Anlage/Maschine festlegen
  • Gefährdungen identifizieren
  • Risiken einschätzen
  • Risiken bewerten und vermindern
  • Realisierung nachverfolgen

Die Risikobeurteilung ist in der Regel Bestandteil der internen technischen Dokumentation und sollte nicht ohne Weiteres an Kunden herausgegeben werden, da sie wertvolles Firmen-Know-How beinhaltet.

TIM-RS bietet dazu bereits vorbereitete Bausteine für die Risikobeurteilung und für CE-konforme Warnhinweise, und TIM-RS bietet die Möglichkeit, die entsprechende Risikobeurteilung in allen Sprachen zu verwalten.


Betriebs- und Montageanleitung

Für vollständige Maschinen muss nach wie vor eine Betriebsanleitung erstellt werden, für unvollständige Maschinen ist nun eine Montageanleitung vorgeschrieben, die besonders für die Maschinenlebenszyklen Montage und Inbetriebnahme Informationen enthalten muss. Zudem müssen in dieser sämtliche Schnittstellen für den Einbau in die Gesamtanlage beschrieben werden.

TIM-RS bietet dazu standardmäßig die neuen Dokumententypen „Betriebsanleitung" und „Montageanleitung". Darüber hinaus werden in TIM-RS die Zulieferdokumente maschinenrichtlinienkonform in die Gesamtdokumentation integriert (siehe auch DIN-Fachbericht 146 zum Aufbau und Inhalt von Technischen Dokumentationen im Anlagenbau).

Beide Anleitungen müssen ein Kapitel "Bestimmungsgemäßer Einsatz" mit dem Unterkapitel "Vorhersehbare Fehlanwendung (Sachwidriger Einsatz)", Angaben zu Luftschallemissionen und alle relevanten Sicherheitshinweise enthalten.


Einbau- und CE-Konformitätserklärung

Die Herstellererklärung für unvollständige Maschinen heißt nach neuer Maschinenrichtlinie jetzt Einbauerklärung. Für vollständige Maschinen muss weiterhin eine CE-Konformitätserklärung ausgestellt werden.

Sowohl in der CE-Konformitätserklärung für vollständige Maschinen wie in der Einbauerklärung für unvollständige Maschinen muss nun ein CE-Beauftragter benannt werden, der für die Zusammenstellung aller relevanten technischen Unterlagen verantwortlich ist.

TIM-RS bietet dazu die Möglichkeit, die Konformitätserklärung als eigenes Objekt zu verwalten und in der Publikation zu verwenden. Dabei werden Sprachabhängigkeit und Ländervarianten gleich mitberücksichtigt.


Zwei starke Partner - Riedel und Fischer Computertechnik

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Die Riedel GmbH unterstützt Sie bei der Erfüllung der neuen Maschinenrichtlinie. Wir führen mit Ihnen und für Sie alle Schritte durch, die für die CE-Konformität erforderlich sind und helfen Ihnen somit Ihre Maschinen und Produkte gemäß der neuen Maschinenrichtlinie auf den Markt zu bringen:

  • Recherche der benötigten EU-Richtlinien und Normen
  • Durchführung von Risikobeurteilungen nach der FMEA-Methode und Ermittlung von Performance Levels nach EN ISO 13849 und Safety Integrity Levels nach EN IEC 62061
  • Erstellung von Betriebs-, Montage- und Inbetriebnahmeanleitungen für die Kundendokumentation und Serviceanleitungen für Servicepersonal
  • Konformitätsbewertung und Erstellung der CE-Konformitätserklärungen und Einbauerklärungen

 

Weitere Informationen und den Flyer "Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Was Maschinenbauunternehmen bezüglich technischer Dokumentation beachten müssen" als PDF zum Download: www.riedel-doku.de

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